Als Büroarbeitszeit gilt Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Alle anderen Zeiten sowie Wochenende und Feiertage sind als „Randzeiten“ definiert.
Bei den supra.kmu Produkten ist standardmäßig der SLA2 aktiv. SLA2 bedeutet eine Kontaktaufnahme innerhalb von 4 Stunden und die Störung wird am „Next Business Day“ behoben. Diese SLA2 betrifft die Netzwerkinfrastruktur der SupraNet AG sowie gemietete Kupferleitungen beim LKW.
Bei Störungen von Glasfaserleitungen seitens LKW ist die SLA1 aktiv. Diese SLA der Glasfaserleitung kann für einen Aufpreis von 30 CHF im Monat auf die Störungsbehebung „Next Business Day“ erhöht werden.
Störungsmeldungen können prinzipiell 365 Tage rund um die Uhr abgegeben werden. Es besteht weiters die Möglichkeit auch in den Randzeiten Supporteinsätze kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Es wird in so einem Supportfall generell eine Einsatzpauschale von 75,00 CHF verrechnet.