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Allgemeine Geschäftsbedingungen Supranet AG

Gültigkeit ab 1.9.2021

 

A. Anwendungsbereich
1.   Diese AGB regeln zusammen mit der Vertragsurkunde, der Leistungsbeschreibung, der Produktbeschreibung,  der  Entgeltbestimmung  und  eventuell  weiteren  als Vertragsbestandteile bezeichneten Dokumenten (im Folgenden der „Vertrag“ genannt) die Beziehungen zwischen dem Privatkunden (im Folgenden der „Kunde“ genannt) und der SUPRANET AG, Im alten Riet 121, 9494 Schaan (im Folgenden „SUPRANET“ genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte. Auf die Vertragsbeziehung zwischen der SUPRANET und dem Kunden kommen die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG), LGBl. 2006 Nr. 91, auch dann zur Anwendung, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 


2.    Der  Kunde  im  Sinne  dieser  AGB  ist  jede  natürliche  Person,  die  einen  öffentlich zugänglichen  elektronischen  Kommunikationsdienst  zu  anderen  als  gewerblichen  oder beruflichen Zwecken nutzt oder beantragt (Art. 3 Abs. 1 Zif. 7 KomG). Sofern es sich bei dem Kunden auch um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt (Art. 1 Abs. 1 lit. b KSchG), sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG; LGBl. 2002 Nr. 164) anzuwenden.


3.  Die AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung in der Geschäftsstelle der SUPRANET zur Einsichtnahme bereit und können im Internet jederzeit unter www.supra.net abgerufen werden. 


4.  Diese AGB sowie die für die Leistung jeweils massgeblichen Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen,  Entgeltbestimmungen  oder  Einzelverträge  sowie  deren Ergänzungen, Anpassungen oder Verlängerung werden dem Kunden auf sein Ersuchen für die ihn betreffende Leistung unentgeltlich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. 

 


B. Leistungen der Supranet AG 
1.  SUPRANET AG bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte  aus  dem  Bereich  Telekommunikation,  Multimedia  und  Fernsehen/Radio  an. Detaillierte Informationen dazu sind unter www.supra.net abrufbar.


2.  Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen, die Bereitstellungsfristen sowie die Höhe der  jeweiligen  Entgelte  ergeben  sich  aus  den  für  die  Leistung  jeweils  massgeblichen Leistungsbeschreibungen,  Produktbeschreibungen,  Entgeltbestimmungen  oder Einzelverträgen  sowie  dessen  Ergänzungen,  Anpassungen  oder  Verlängerung,  die zusammen  mit  der  Vertragsurkunde  und  den  vorliegenden  AGB  die  Grundlage  der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der SUPRANET bilden.


C. Leistungen des Kunden

I. Preise 

1.  Die vom Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben     sich aus der Vertragsurkunde oder den entsprechenden Preislisten, den Entgeltbestimmungen oder der Website der SUPRANET. Sie schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit in der Vertragsurkunde oder auf der Webseite nichts anderes vereinbart wird. 

II. Verantwortung des Kunden

1.  Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit der SUPRANET einen  Vertrag  abgeschlossen  hat,  gesetzes- und  vertragsgemäss  genutzt werden.  Insbesondere  dürfen  die  Dienstleistungen  und  Produkte  nicht  für  Straftaten missbraucht  werden.  Als  Missbrauch  gilt  namentlich  auch  ein  Weiterverkauf  der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte. Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SUPRANET erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen.


2.  Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige bzw. missbräuchliche Benutzung der  Dienstleistungen  und  Produkte  kann  die  SUPRANET den  Kunden  zu  rechts- und vertragskonformer  Benützung  anhalten,  ihre  Leistungserbringung  ohne  Vorankündigung unterbrechen  und/oder  den  Vertrag  entschädigungslos  auflösen  und  allenfalls Schadenersatz verlangen. 

 

3.  Allfällige Mitwirkungspflichten, wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde  hat  seine  Mitwirkungspflichten,  insbesondere  Informationspflichten  und  die Bereitstellung  von  Ressourcen  und  Zugangsberechtigungen  vollständig,  rechtzeitig  und unentgeltlich zu erfüllen. 


4.  Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, insbesondere Codes und Passwörter geheim und sicher verwahrt. Der Kunde haftet gegenüber der SUPRANET für allfälligen Missbrauch seiner Vertragsdaten durch Dritte, sofern er nicht belegt, dass er die gehörige Sorgfalt angewandt  hat.  Der  Kunde  hat  die  SUPRANET umgehend  über  den  Verlust  seiner Vertragsdaten oder bei einem Verdacht der missbräuchlichen Nutzung durch Dritte zu informieren. 


5.  Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, namentlich Namens- und Adressänderungen, der SUPRANET unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  ist  die  SUPRANET berechtigt,  ihre  Leistungen umgehend einzustellen.


6.  Der Kunde ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und ähnliches, die an der Standard- und Individualsoftware samt mitgelieferter Hardware angebracht oder dieser beigefügt sind, weder zu entfernen, noch zu bearbeiten, noch zu verändern oder unleserlich zu machen. 


7.  Den Kunden treffen vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Entgelte für die Installation des Kaufgegenstandes Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Einrichtung der SUPRANET, die seiner Aufsicht oder, bei Überlassung von Einrichtungen an Dritte, der Aufsicht des Dritten unterstehen. Er hat der SUPRANET den Schaden zu ersetzen, den sie durch Verlust oder Beschädigung ihrer Einrichtung in Gebäuden oder Räumen erleidet, die der Aufsicht oder bei Überlassung von Einrichtungen an Dritte der Aufsicht des Dritten unterstehen. Die Ersatzpflicht fällt weg, wenn der Kunde und der Dritte jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben. 


8.  Wird dem Kunden Software überlassen, so ist der Kunde nicht berechtigt, diese ohne schriftliche Zustimmung der SUPRANET zu vervielfältigen, zu verändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandeln ist die SUPRANET schad- und klaglos zu stellen.


D. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 


I. Rechnungstellung

1. Die SUPRANET besorgt die Rechnungsstellung sowohl für ihre Leistungen als auch gegebenenfalls  für  die  Leistung  anderer  Diensterbringer,  mit  denen  SUPRANET entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Die Rechnung zeigt die Diensterbringung auf. 


2.  Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich insbesondere aus den in A. Ziffer 4 aufgelisteten Dokumenten.

II. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Die Kunden haben ein Zahlungsziel von mindestens 30 Tagen. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Werden keine Einwände bis zum Fälligkeitsdatum erhoben, gilt die Forderung als anerkannt.


2.  Hat der Kunde fristgerecht Einwendungen gegen die Rechnung der SUPRANET erhoben, wird die SUPRANET die Richtigkeit der beeinspruchten Rechnung entweder bestätigen oder diese korrigieren. Die Entscheidung wird dem Kunden schriftlich zugestellt. Die SUPRANET ist berechtigt, ein standardisiertes Überprüfungsverfahren durchzuführen. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit, binnen einem Monat nach Zugang der Überprüfungsentscheidung weitere Überprüfungen zu verlangen, ansonsten gilt die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt. Die SUPRANET wird den Kunden auf die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zur Verfügung stehende Frist hinweisen


3.  Lehnt die SUPRANET die Einwendungen endgültig ab oder trifft sie innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Einwendungen bei der für die Verrechnung zuständigen Stelle keine Entscheidung, so kann der Kunde binnen einem Monat nach Zugang der endgültigen Entscheidung eine Streitschlichtung gemäss Art. 59 KomG in Anspruch nehmen. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, andernfalls gelten nicht bestrittene Entgeltforderungen als anerkannt.


4.  Werden im Rahmen eines Einspruchsverfahrens vom Kunden Zustimmungserklärungen erforderlich und von der SUPRANET verlangt, so gilt seine Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung seine Zustimmung verweigert. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Aufforderung beinhaltet einen deutlich sichtbaren Hinweis über die Bedeutung seines  Verhaltens,  die  ihm  zur  Verfügung  stehende  Frist  sowie  Angaben  zum Übermittlungsempfänger. 

 

5.  Wird bei Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestellten verbindungsorientierten Entgelten ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte,  und  lässt  sich  die  richtige  Höhe  nicht  ermitteln,  so  ist  unter  angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Neuberechnung dieser Entgelte pauschal vorzunehmen.  Als  Grundlage  für  die  Neuberechnung  wird  der  Durchschnitt  der verbindungsorientierten  Entgelte  der  drei  vorhergehenden  Verrechnungszeiträume herangezogen.  Soweit  diese  nicht  oder  nicht  vollständig  vorhanden  sind,  wird  der Durchschnitt  der  verbindungsorientierten  Entgelte  der  drei  nachfolgenden Verrechnungszeiträume herangezogen.

 

6.    Die  SUPRANET darf  im  Falle  des  Zahlungsverzugs  eines  Kunden  eine Diensteunterbrechung oder -abschaltung nur dann vornehmen, wenn sie den Kunden zuvor unter Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Eine Unterbrechung des Zugangs zu Notrufnummern ist nicht zulässig (Art. 28 Abs. 1 VKND). Die Kosten der Sperrung/Entsperrung von je CHF 60.- gehen zulasten des Kunden. Soweit es technisch möglich  ist,  wird  nur  der  betreffende  Dienst,  bei  dem  der  Teilnehmer  mit  seinen Verpflichtungen säumig ist, unterbrochen.


7.  Mit der Fälligkeit wird die Forderung gemahnt. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden, erfolgt dagegen keine Zahlung innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von 14 Tagen, kann der Vertrag frist- und entschädigungslos aufgelöst werden (z.B. Kündigung des Internetanschluss) oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden. 


8.  Bei Sperrung des Telefonanschlusses können eingehende Anrufe empfangen werden, ausgehende Anrufe können, bis auf die Notrufe, nicht getätigt werden. Bei Kündigung des Anschlusses können auch keine Notrufe mehr durchgeführt werden. 


9.  Verkaufte Ware bleibt nach der Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Entgelte für die Montage im uneingeschränkten Eigentum der SUPRANET, wobei mit der Übergabe die Preisgefahr an den Kunden übergeht. Vor der vollständigen  Begleichung  der  Rechnung  ist  es  dem  Kunden  untersagt,  die  Ware  zu verpfänden,  sicherungsweise  zu  übereignen  oder  Dritten  sonstige  Rechte  daran einzuräumen. 


10.  Die SUPRANET ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen gänzlich oder teilweise zu verweigern, wenn 
- der Kunde trotz Fälligkeit die Forderungen nicht bezahlt hat,
- der Kunde der Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht vollständig oder  nicht rechtzeitig  innerhalb  einer  den  Umständen  angemessenen  Zahlungsfrist nachkommt,
- der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde Kommunikationsdienste oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen nicht gesetzes- oder vertragsgemäss nutzt oder diese missbraucht oder missbrauchen lässt,
- ein  aussergerichtlicher  Ausgleichsversuch  beantragt  wurde,  ein  Insolvenzverfahren bevorsteht oder dessen Eröffnung beantragt wurde, ein Exekutionsverfahren bevorsteht oder anhängig ist, ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder dessen Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen gefährdet oder nicht mehr gegeben ist.


11. Der Kunde trägt die zweckentsprechenden und notwendigen Rechtsverfolgungskosten und Auslagen, die der SUPRANET durch den Zahlungsverzug entstanden sind, wie z.B. Mahnkosten, Inkassospesen, Betreibungskosten, Prozess- und Anwaltskosten. 


12. Im Lastschriftverfahren bei Bank und Post wird bei Rückbuchung infolge von ungedeckten Konten eine zusätzliche Verwaltungsgebühr, die sich aus einer Bearbeitungsgebühr sowie den Kosten für die Banktransaktion zusammensetzt, erhoben.


13.  Alle  Angaben  sind  vorbehaltlich  Preisänderungen  vor  der  Bestellung,  Satz- und Druckfehler  sowie  technischer  Änderungen.  Die  SUPRANET ist  berechtigt,  bei  einer Änderung  des  gesetzlich  vorgeschriebenen  Mehrwertsteuersatzes  ihr  Entgelt  mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen sowie Rechnungsbeträge auf volle zehn Rappen aufzurunden. 


14.  Die  SUPRANET ist  berechtigt,  für  den  Kunden  Verrechnungsmerkmale  (z.B.  eine einheitliche  Kundennummer)  für  alle  Leistungen  der  SUPRANET im  Bereich  der elektronischen  Kommunikation  festzulegen.  Erfolgt  die  Zahlung  ohne  Angabe  des Zahlungszwecks, so kann die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet werden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der am Originalbeleg angeführten Rechnungsnummer und Verrechnungsnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der Zuordnung der Zahlung zur richtigen Rechnungsnummer ein. 


15. Monatliche Entgelte sind nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können.

Wird das Vertragsverhältnis oder die Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung beendet, so ist

a) ein volles monatliches Entgelt zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf von 
30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht erfolgt.


b) das monatliche Entgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen, falls 
die  Beendigung  vor  Ablauf  von  30  Kalendertagen  nach  Beginn  der Zahlungspflicht aufgrund einer ausserordentlichen Kündigung des Kunden oder falls die Beendigung nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht und während eines Monats erfolgt.

 

III. Vorauszahlungen und Sicherheit

1. Die SUPRANET kann vor oder während der Leistungserbringung, sofern begründete und ernsthafte Zweifel über die vertragsmässige Einhaltung der Zahlungsbedingungen bestehen oder das Inkasso von Forderungen möglicherweise erschwert wird, eine Sicherheitsleistung in Form einer Vorauszahlung oder einer Kaution verlangen. Dies liegt insbesondere vor, wenn  gegen  den  Kunden  wegen  Zahlungsverzuges  mit  Sperre  des  Anschlusses  oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste oder die Sperre  der  Leistung  verfügt  wurde,  sowie  wenn  das  Ausgleichs-,  Insolvenz- oder Exekutionsverfahren bevorsteht, beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde.


2.  Leistet der Kunde Vorauszahlungen oder Sicherheiten nicht, kann die SUPRANET die      in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Kunde oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten. 


3.  Fallen die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung weg, wird diese zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückerstattet. 


E. Haftung

1.  Die SUPRANET steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein.

 
2.  Die SUPRANET haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung an die dem Kunden überbundenen  Verpflichtungen  (z.B.  zweckentsprechende  Nutzung  der  Geräte,  etc.) entstanden  sind.  Der  Kunde  hat  die  Leistungen  und  Produkte  der  SUPRANET bestimmungsgemäss zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen. 


3.  Die SUPRANET behält sich vor, den Transport von Daten oder die Erbringung von Diensten, die Gesetzen oder internationalen Konventionen widersprechen, zu unterbinden. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, die SUPRANET von Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos zu halten, falls die SUPRANET wegen des Verhaltens des Kunden im Daten bzw. Sprachverkehr oder der vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalte, sei es straf- oder zivilrechtlich, in Anspruch genommen wird.


4.  Bei Vertragsverletzungen haftet die SUPRANET für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die SUPRANET haftet für von ihren Organen, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ausgenommen davon sind Personenschäden). Bei Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzes ist weiters die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht der SUPRANET – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit CHF 10‘000.- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit CHF 100‘000.- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der  einzelnen  Geschädigten  anteilsmässig.  Hat  der  Kunde  keine  geeigneten  üblichen Sicherheitsmassnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen. 


5.  Die Haftung gilt nicht für verrechnete Leistungen anderer Diensterbringer. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten. 


6. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin von der SUPRANET nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch die SUPRANET verschuldet, setzt der Kunde der SUPRANET schriftlich eine angemessene Nachfrist.


7. Wird der Anschluss verspätet wiederhergestellt oder entstört und hat die SUPRANET diese Verspätung zu vertreten, erhält der Kunde eine einmalige Rückerstattung gutgeschrieben. Grundlage für die Erstattungen ist der wiederkehrende monatliche Preis für den betroffenen Service sowie der Service Level.

 

F. Besondere Bestimmungen

I. Geistiges Eigentum

1.  Für  die  Dauer  des  Vertrages  erhält  der  Kunde  ein  unübertragbares,  nicht ausschliessliches Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.


2.  Alle  Rechte  an  geistigem  Eigentum  bezüglich  Dienstleistungen und  Produkten  der SUPRANET verbleiben bei der SUPRANET oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die SUPRANET, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. 

 

3.  Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den Produktbeschreibungen  und  Leistungsbeschreibungen  sowie  den  Preislisten  der  vom Kunden beanspruchten Dienstleistungen oder Produkten enthalten.

II. Datenschutz

1.  Die  SUPRANET hält  sich  an  die  geltenden  Bestimmungen,  insbesondere  an  das Kommunikationsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Konsumentenschutzgesetz sowie die dazugehörigen  Verordnungen.  Die  SUPRANET erhebt,  speichert  und  bearbeitet  Daten (Verkehrs- oder Teilnehmerdaten), die für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Werbung und zur Information über Produkte und zur Legung von Angeboten erforderlich sind. Die SUPRANET steht dafür ein, dass alle Personen, die intern mit Aufgaben betraut werden,  die  einschlägigen  datenschutzrechtlichen  Vorschriften  in  ihrer  jeweils  gültigen Fassung kennen und beachten. 

2.  Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass die SUPRANET die Daten zum Zweck der Vermarktung  von  Kommunikationsdiensten  oder  der  Bereitstellung  von  Diensten  mit Zusatznutzen  sowie  der  sonstigen  Übermittlung  bearbeiten  darf.  Diese  Einwilligung  ist jederzeit widerrufbar. Die SUPRANET hat diese Verwendung auf das erforderliche Mass und den zur Vermarktung erforderlichen Zeitraum zu beschränken. Die SUPRANET darf die Bereitstellung ihrer Dienste nicht von einer solchen Einwilligung abhängig machen (Art. 49 Abs. 1 VKND). 


3.  Die  SUPRANET behält  sich  die  Einleitung  von  gerichtlichen  Schritten  im  Fall  von Datenkriminalität  und  Datenmissbrauch  sowie  die  Geltendmachung  von Schadenersatzforderungen vor.

4.  Die SUPRANET weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde das Recht hat, die Bearbeitung der Daten zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Kunden ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird hiermit auch über die Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen informiert (Art. 49 Abs. 2 VKND). 


5.  Die SUPRANET weist den Kunden auf die Möglichkeit der Rufnummernanzeige und die verschiedenen Möglichkeiten der Unterdrückung der Anzeige hin (Art. 57 Abs. 4 VKND). Die Rufnummernunterdrückung kann vor jedem Anruf manuell erfolgen oder bei Anmeldung für alle Anrufe beantragt werden.


6.  Die Bearbeitung von Verkehrs-, Standort-, Inhalts- oder Teilnehmerdaten durch die SUPRANET ist nur im unbedingt erforderlichen Ausmass zulässig (Art. 49 Abs. 2 KomG):

a. der Erfüllung der Pflichten nach Art. 30a bis 30o, 44, 45, 51 bis 53 KomG
sowie der darauf gestützten Verordnungsbestimmungen;


b.  dem Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden;


c. der vorübergehenden Aufhebung der Unterdrückung der Rufnummernanzeige 
im   Zusammenhang   mit   der   Entgegennahme   von   Notrufen   oder   zur Rückverfolgung von böswilligen oder belästigenden Anrufen;


d. der  Übertragung  einer  Nachricht  oder  Bereitstellung  eines  vom  Kunden 
ausdrücklich verlangten Dienstes der Informationsgesellschaft;


e. der Abrechnung von Gebühren.

 

7.  Daten, die nach der vorstehenden Ziffer aufgezeichnet oder gespeichert wurden, sind jedenfalls zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die entsprechenden Zwecke nicht mehr unbedingt benötigt werden (Art. 49 Abs. 3 KomG). 

 

8. Die SUPRANET weist den Kunden weiters darauf hin, dass die SUPRANET


- im Falle einer unmittelbaren Gefährdung der physischen Integrität verpflichtet ist, an einer solchen Standortfeststellung unverzüglich mitzuwirken (Art. 51 KomG).


- verpflichtet ist, alle angemessenen technischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um den zuständigen Behörden die Überwachung einer elektronischen Kommunikation nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zu ermöglichen (Art. 52 KomG).


- Vorratsdaten,  soweit  diese  im  Zuge  der  Bereitstellung  des  Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der  Beendigung  des  Kommunikationsvorganges  zum  Zwecke  der  Aufklärung  eines Verbrechens oder eines Vergehens nach § 102a StPO zu speichern hat (Art. 52a KomG).


verpflichtet  ist,  sämtliche  Teilnehmerdaten  unabhängig  von  der  Art  der  vertraglichen Beziehung  aufzuzeichnen  und  während  der  gesamten Dauer  der  vertraglichen Beziehungen  mit  dem  Kunden  sowie  sechs  Monate  nach  deren  Beendigung aufzubewahren (Art. 53 KomG).

 

9.  Wird eine Dienstleistung von der SUPRANET gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über die SUPRANET, so kann die SUPRANET Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, sofern dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen und für das Inkasso notwendig ist oder für massgeschneiderte Angebote verwendet wird.

 

III. Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer  Intensität  (Lawinen,  Überschwemmungen  usw.),  kriegerischen  Ereignissen, Terrorismus, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. 

IV. Verrechnung

Der Kunde kann seine Ansprüche mit Ansprüchen der SUPRANET, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit sowie gerichtlich festgestellten oder von der SUPRANET anerkannten Ansprüchen stehen, aufrechnen. 

V. Garantie und Gewährleistung

1. Für Garantie und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Garantie, wie z.B. die Materialgarantie bei Teilnehmervermittlungsanlagen, ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen sowie den Produktbeschreibungen.


2.  Bei  der  Geltendmachung  von  Gewährleistungsansprüchen  ist  die  Ware  mit  allen Unterlagen sowie unter Vorlage des Kaufbeleges an die SUPRANET zurückzusenden oder bei den Geschäftsräumlichkeiten zu übergeben.


3.  Wird von der SUPRANET verkaufte Software für kundeneigene Hardware eingesetzt, so erstreckt  sich  die  Gewährleistung  für  die  gelieferte  Software  nur  dann  auf  deren Zusammenwirken mit der Hardware, wenn die SUPRANET schriftlich zugestimmt hat.


4.  Falls sich nach Reklamation herausstellt, dass kein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann die SUPRANET dem Kunden eine Überprüfungspauschale verrechnen.

VI. Reparaturleistungen

Die SUPRANET erbringt kostenpflichtige Reparaturleistungen im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Kostenvoranschläge können kostenpflichtig sein.

VII. Abschaltung

Unabhängig von der Einleitung eines behördlichen Verfahrens kann die SUPRANET einen Kunden  dazu auffordern,  störende  oder  nicht  dem  geltenden  Recht,  insbesondere  der Kommunikationsgesetzgebung, entsprechende  Kommunikationsendeinrichtungen unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann die SUPRANET den Anschluss vom Netz oder den Dienst umgehend abtrennen. In allen übrigen Fällen darf die SUPRANET den Anschluss nur mit vorheriger Zustimmung der Regulierungsbehörde vom Netz oder Dienst abtrennen (Art. 30 VKND). 


G. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

I. Vertragsabschluss und Beginn / Inkrafttreten und Gültigkeit

1. Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen Bestellung einer Dienstleistung durch die SUPRANET. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag  mit  der  Bestätigung  der  SUPRANET.  Die  SUPRANET behält  sich  vor,  den Vertragsabschluss von dem Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Erfolgt die Inanspruchnahme der Leistungen der SUPRANET durch den Kunden vor diesem Datum, so tritt der Vertrag mit dem Datum der ersten Leistungsinanspruchnahme in Kraft.


2.  Ist der Kunde Verbraucher und hat er seine Vertragserklärung weder in den von der SUPRANET für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem für diesen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgeben, so kann der Kunde  von  seinem  Vertragsantrag  zurücktreten.  Dieser  Rücktritt  kann  bis  zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen zwei Wochen erklärt werden. Wünscht der Kunde, dass die SUPRANET noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss der Kunde ausdrücklich die vorzeitige Vertragserfüllung verlangen.

3.  Die SUPRANET ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit  des  Kunden  durch  Vorlage  von  amtlichen  Dokumenten,  wie Lichtbildausweise und Wohnsitznachweis vom Kunden zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben einzuholen bzw. abzuverlangen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen. Weiters hat der Kunde auf Verlangen der SUPRANET eine Zustellanschrift sowie eine Zahlstelle im Inland, eine Kreditkartenverbindung oder eine Bankverbindung bekannt zu geben. Gibt der Kunde der SUPRANET eine Zahlstelle bekannt, berührt dies nicht die Stellung des Kunden selber als Vertragspartner und seine Verpflichtung zur Bezahlung der Entgelte.

4.    Die  SUPRANET ist  nicht  verpflichtet,  ein  Vertragsverhältnis  mit  einer  Person  zu begründen,  die  minderjährig  ist  oder  die  für  die  rechtliche  Verbindlichkeit  dieses Vertragsverhältnisses die Einwilligung des Sachwalters benötigt, wenn die Zustimmung und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters oder die Einwilligung eines Sachwalters nicht vorliegt. Wird die Identität, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit oder die Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis nicht zweifelsfrei nachgewiesen oder wird keine Zustellanschrift oder keine Zahlstelle im Inland, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bekannt gegeben oder liegen die in diesen AGB genannten Gründe, welche die Erbringung von Leistungen  entweder  von  einer  angemessenen  Sicherheitsleistung  oder  von  einer Vorauszahlung abhängig machen, vor, so ist die SUPRANET ebenfalls berechtigt, kein Vertragsverhältnis zu begründen.

5.  Weiters ist die SUPRANET nicht verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu begründen, welcher gegenüber der SUPRANET mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist oder bei dem zuvor ein Vertragsverhältnis wegen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten,  insbesondere  auch  solcher,  die  der  Sicherung  der  Funktionsfähigkeit  des öffentlichen Kommunikationsnetzes oder dem Schutz Dritter dienen, beendet wurde. Das Gleiche  gilt  bei  begründetem  Verdacht,  Kommunikationsdienste  bzw.  damit  im Zusammenhang  stehende  Leistungen,  insbesondere  in  betrügerischer  Absicht  zu missbrauchen  oder  den Missbrauch  durch Dritte  zu  dulden  sowie  wer  unrichtige  bzw. unvollständige Angaben gemacht hat, wodurch eine Beurteilung der Ablehnungsgründe erschwert oder nicht möglich war.

6.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Kunden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen  allenfalls  einzuholende  behördliche  Bewilligung  oder  Genehmigung  zu beantragen bzw. einer vorgeschriebenen Anzeige-/Meldepflicht zu entsprechen. Das gleiche gilt auch für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung von Dritten.

7.  Die SUPRANET schliesst grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung der jeweils gültigen  Fassung  der  AGB  sowie  der  für  die  Leistung  massgeblichen Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen und Entgeltbestimmungen ab. 

II. Dauer und Kündigung

1.  Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  Er  kann  von  beiden  Parteien  jederzeit  auf  Ende  des  laufenden  Monats  unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern die Vertragsurkunde nichts anderes vorsieht.


2. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt  wurde,  frühestens  jedoch  mit  Abschluss  einer  die  Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung. Die Mindestvertragsdauer ergibt sich insbesondere aus den in A. Ziffer 4 genannten Dokumenten dem Vertrag, 


3.  Das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses ist für den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ausgeschlossen. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann sich die SUPRANET bereit erklären, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich aufzulösen. 


4.  Die SUPRANET kann bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Missbrauch gem. C II.1) einzelne oder sämtliche Verträge mit einem Kunden frist- und entschädigungslos kündigen. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde sich fortgesetzt weigert, seine Pflichten (gem. D II.10) zu erfüllen oder in Fällen der missbräuchlichen Verwendung von Dienstleistungen oder Produkten, bei der Gefährdung von Einrichtungen oder Personal der SUPRANET oder deren Partnern, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen. 


5.  Wird das Vertragsverhältnis durch ausserordentliche Kündigung, durch einvernehmliche Auflösung, durch fristlose Auflösung der SUPRANET, durch Eröffnung des Konkurses über das  Vermögen  des  Kunden  vor  Ablauf  der  Mindestvertragsdauer  beendet,  so  ist  mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer das in den Entgeltbestimmungen festgesetzte bzw. das vereinbarte Restentgelt zu bezahlen. 

III. Abgabe von Erklärungen

1.  Eine Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung, in der auf die Bedeutung des Verhaltens als auch auf die einzuhaltende Frist hingewiesen wird der SUPRANET seine Zustimmung verweigert.


2.  Erklärungen der SUPRANET, wie insbesondere Kündigungen oder Erledigungen im Einwendungsverfahren der  SUPRANET,  gelten  an  der  vom  Kunden  zuletzt  bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen, sofern der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat. Rechnungen gelten als zugegangen, wenn sie dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle übermittelt wurden. 

 

H. Änderungen des Vertrages

1. Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen, der Produktbeschreibungen und der Entgeltbestimmungen sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise zum Beispiel durch  Auflegen  in  den  Geschäftsräumlichkeiten,  im  Internet  unter  www.supra.net,  in Rechnungsbeilagen oder in periodischen Druckschriften kundgemacht.


2.  Werden Kunden durch die Änderung(en) ausschliesslich begünstigt, so kann/können diese Änderung(en) durch die SUPRANET bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung(en) angewandt werden. 


3.  Der  wesentliche  Inhalt  der  den  Kunden  nicht  ausschliesslich  begünstigenden Änderung(en)  wird  dem  Kunden  in  geeigneter  Weise,  etwa  durch  Aufdruck  auf  einer Rechnung,  zumindest  einen  Monat  vor  Inkrafttreten  der  Änderung(en)  mitgeteilt.  Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens als auch auf die Frist hingewiesen. Auf Ersuchen des Kunden wird  der  Volltext  der  aktuellen  AGB  übermittelt.  Entgeltänderungen  aufgrund  eines vereinbarten Indexes berechtigen nicht zur ausserordentlichen Kündigung.


4.  Bei technischen Änderungen stellt die SUPRANET zum Schutz von Investitionen des Kunden  sicher,  dass  diese  ihre  Einrichtungen  noch  während  einer  angemessenen Übergangsfrist nutzen können. Technologische Anpassungen ohne Leistungsminderung sind durch die SUPRANET jederzeit möglich. 

 

I. Schlussbestimmungen

I.  Übertragung von Rechten und Pflichten

1.  Die Übertragung des Vertrages oder von Pflichten oder Rechten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung


2.  Die SUPRANET kann jedoch den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne  Zustimmung  des  Kunden  an  eine  andere  Gesellschaft  übertragen,  sofern  die SUPRANET diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.

II.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der    Vertrag    untersteht    materiellem    liechtensteinischen    Recht.    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.


III.  Regulierung


Die  nationale  Regulierungsbehörde  kann  Anordnungen  treffen  oder  Auflagen  an  die SUPRANET erteilen, die Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben können. Die SUPRANET wird die Auflagen und Anordnungen gemäss der Vorgabe der Regulierungsbehörde umsetzen. Sollten durch Anordnungen oder Auflagen für den Kunden Nachteile entstehen, übernimmt die SUPRANET keine wie immer geartete Haftung.


IV.  Regelung von Streitfällen


Der  Kunde  kann  zur  Regelung  von  Streitfällen  entweder  eine  Schlichtung  durch  die Regulierungsbehörde beantragen oder den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Wenn der Kunde  eine  Schlichtung  beantragt,  ist  die  SUPRANET verpflichtet,  sich  dem Schlichtungsverfahren gemäss Art. 59 KomG zu unterziehen. 


V.  Europäische Notrufnummer


Die europäische Notrufnummer lautet auf 112.
Störungs- und Beschwerdenummer für Privatkunden ist 00423 / 377 44 43. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.09.2021.
Die SUPRANET behält sich die jederzeitige Änderung vor.

 

Kontaktdaten

Supranet AG Im alten Riet 121 FL – 9494 Schaan

Telefon +423 377 44 43  Fax: +423 377 44 33  Mail:  info@supra.net

MWST-Nr. 53 471
Ö.R. Ref.Nr. FL-0001.538.706-6
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